Zwei Frauen gehen in einem Gewölbegang, die jüngere hat der älteren den Arm um ihre Schulter gelegt.

K.u.r.+

Manchmal braucht man einfach nur eine Auszeit.
Sie betreuen oder pflegen zu Hause eine*n Angehörige*n und haben Probleme im Stütz- oder Bewegungsapparat? Ein Kuraufenthalt würde Ihnen gut tun, doch Sie können sich nicht Ihrer eigenen Gesundheit widmen, ohne Ihre*n Angehörige*n in Ihrer Nähe zu wissen?

K.u.r.+ bietet Ihnen einen Kuraufenthalt im Kurhotel Vitana in Bad Hall, während Ihr*e Angehörige*r im Caritas-Seniorenwohnhaus Schloss Hall – nur wenige Gehminuten von Ihnen entfernt – bestens betreut wird.

Voraussetzungen
  • Sie betreuen oder pflegen zu Hause eine*n Angehörige*n
  • haben Probleme im Stütz- oder Bewegungsapparat
  • Antrag beim Haus- oder Facharzt
  • Bewilligung durch den Versicherungsträger (Hinweis: Nicht jeder Versicherungsträger bewilligt eine Kur in Bad Hall!)

 

Wie funktioniert das?

  1. Antrag stellen
    Ein Arzt (Haus- oder Facharzt) oder eine Krankenhausabteilung muss den Antrag für die Kur in Bad Hall ausfüllen. Der Antrag wird dann bei der Sozialversicherung zur Bewilligung eingereicht.
  2. Bewilligung des Versicherungsträgers
    Nach Einreichung des Antrages wird dieser vom Versicherungsträger geprüft. Sie werden vom Sozialversicherungsträger schriftlich über die Entscheidung informiert. Warten Sie diese Mitteilung bzw. positive Bescheinigung unbedingt ab, ehe Sie die Kur antreten.
  3. Einladungsschreiben/Kurantritt
    Nachdem das Kurhotel Vitana die Kostenübernahmeerklärung erhalten hat, wird für Sie ein Termin zur Kur in Bad Hall vereinbart.
  4. Kontaktaufnahme mit Caritas-Seniorenwohnhaus Schloss Hall
    Vereinbaren Sie im Seniorenwohnhaus einen Kurzzeitpflegeaufenthalt mit dem Hinweis auf „K.u.r.+“ zum übermittelten Zeitpunkt. Sollte dieser Termin nicht möglich sein, so wird ein anderer Zeitraum für Sie vereinbart. Sie erhalten dafür sowohl von Schloss Hall als auch vom Kurhotel Vitana eine schriftliche Bestätigung.
Kosten
  • Für die Kur fällt nach Bewilligung durch die Sozialversicherung ein nach Ihrem Einkommen gestaffelter Selbstbehalt an.
  • Der Tarif für die Kurzzeitpflege beträgt im Jahr 2024 ca. € 128,50 pro Tag (zzgl. 10% MwSt und Pflegegeldzuschlag wie Kurzzeitpflege). Bei Vorliegenbestimmter Voraussetzungen erhalten Sie eine Bundes- bzw. Landesförderung für die Ersatzpflege. Die Mitarbeiter*innen des Seniorenwohnhauses Schloss Hall beraten Sie gerne über diese Möglichkeiten.