Eintragung im Gesundheits-Berufsregister (GBR)

© Daniel Gollner

Seit dem 1. Juli 2018 müssen Angehörige eines Gesundheitsberufes zur Ausübung des Berufes einen Antrag auf Registrierung bei der Arbeiterkammer (AK) stellen. Die Berufsgruppen diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und Pflegeassistent*innen fallen unter die Registrierungspflicht, Heimhilfen nicht.

Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie Ihren Berufsausweis per Post zugeschickt.

Berufseinsteiger*innen und Migrant*innen benötigen folgende Dokumente für die Registrierung:

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Qualifikationsnachweis der Ausbildung (Diplom, Zeugnis Pflegeassistent*in)
  • Heiratsurkunde, wenn im Qualifikationsnachweis ein anderer Name steht
  • Passfoto
  • Strafregisterbescheinigung für die letzten fünf Jahre, und zwar aus jenen Staaten, in denen Sie sich mehr als sechs Monate aufgehalten haben
  • ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (wenn die Ausbildung im Ausland absolviert wurde, muss eine Deutschprüfung Niveau B2 erfolgen!)

Wichtig: Die Registrierung im GBR ersetzt nicht eine Berufsanerkennung oder Berufsbewilligung für Österreich!

Antrag zum Download