Berufsanerkennung

© Daniel Gollner

In Österreich sind die Berufe „"Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in" sowie "Pflegeassistent*in" gesetzlich reglementiert. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ausbildung in Österreich anerkennen lassen müssen.

Erforderliche Dokumente Bitte klicken Sie dazu auf die Website des Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Kosten des Verfahrens: € 250 bis € 350

Dauer der Ausstellung des Bescheides: Wenn alle Dokumente vorliegen maximal vier Monate. Sie haben allerdings jeden Montag die Möglichkeit zwischen 08:30 und 11:30 Uhr das One-Stop-Verfahren zu nutzen. Bei diesem verkürzten Verfahren kann Ihnen die Berufsanerkennung innerhalb einer Stunde ausgestellt werden.

Alle Informationen des One-Stop-Verfahrens inklusive einer Checkliste der notwendigen Dokumente finden Sie im Download-Bereich.

Alle Informationen & Checklist

Begleitung während des Verfahrens

Sie können sich bei der „der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen“ (AST) beraten und im gesamten Verfahren begleiten lassen.

Zuständig für die Antragstellung:

Bundesministerium

für Arbeit, Soziales, Gesundheit & KSchG

Radetzkystraße 2

1030 Wien

Begleitung:

Anlaufstelle für Personen mit

im Ausland erworbenen Qualifikationen

Rudolfsbahngürtel 40

9020 Klagenfurt

Sprechstunden Klagenfurt (AMS Landesgeschäftsstelle)
Mittwoch und Donnerstag: 10.30 – 15.30 Uhr
Beratung nur nach Terminvereinbarung!