Eintragung im Gesundheits-Berufsregister (GBR)
Seit dem 1. Juli 2018 müssen Angehörige eines Gesundheitsberufes zur Ausübung des Berufes einen Antrag auf Registrierung bei der Arbeiterkammer (AK) stellen. Die Berufsgruppen diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und Pflegeassistent*innen fallen unter die Registrierungspflicht, Heimhilfen nicht.
Nach erfolgreicher Registrierung bekommst du deinen Berufsausweis per Post zugeschickt.
Berufseinsteiger*innen und Migrant*innen benötigen folgende Dokumente für die Registrierung:
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Qualifikationsnachweis der Ausbildung (Diplom, Zeugnis Pflegeassistent*in)
- Heiratsurkunde, wenn im Qualifikationsnachweis ein anderer Name steht
- Passfoto
- Strafregisterbescheinigung für die letzten fünf Jahre, und zwar aus jenen Staaten, in denen du dich mehr als sechs Monate aufgehalten hast
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über Deutschkenntnisse (wenn die Ausbildung im Ausland absolviert wurde, muss eine Deutschprüfung Niveau B2 erfolgen!)
Wichtig: Die Registrierung im GBR ersetzt nicht eine Berufsanerkennung oder Berufsbewilligung für Österreich!