Pflegekarenz und -teilzeit

© Johannes Leitner

Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit, nahe Angehörige, die einen plötzlichen Betreuungs- und Pflegebedarf aufweisen zu pflegen. Dieses Angebot ist vorranig eine Überbrückungsmaßnahme.

Die Pflegkarenz ist eine unentgeltliche aber arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Freistellung der Arbeit, wogegen die Pflegeteilzeit eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit mit aliquotem Entgelt bedeutet.

Für die Zeit der Pflegekarenz oder -teilzeit kann ein Pflegekarenzgeld beantragt werden. Voraussetzungen, Fristen und die Höhe des Karenzgeldes finden Sie unter: help.gv.at

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