Übergangspflege
Als Überbrückungshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt sind unsere Pflegewohnhäuser gerne für Sie da!
Wenn nach einer Akutbehandlung der Pflegeaufwand vorübergehend erhöht ist, haben Sie die Möglichkeit unsere professionelle und liebevolle Rund-um-die-Uhr Betreuung in Anspruch zu nehmen. Den Antrag dafür stellt das Entlassungsmanagement des jeweiligen Krankenhauses.
Seit 1. Jänner 2021 gibt es vom Land Kärnten nur noch vordefinierte Übergangspflegebetten!
Unser St. Hemma-Haus in Friesach bietet Ihnen einen Übergangspflegeplatz, bitte fragen Sie bei Bedarf direkt im St. Hemma-Haus nach.
Wichtig zu wissen:
- Der*Die Pflegebedürfige oder der*die gesetzliche Vertreter*in muss zustimmen
- Die Übergangspflege kann maximal für 28 Tage in Anspruch genommen werden
- Zur Deckung der Kosten wird zum einen die Eigenleistung des Pflegebedürftigen und zum anderen eine Restkostenübernahme des Landes Kärnten herangezogen. Die Eigenleistung pro Tag aus 1/30-stel der Pension und 1/30-stel des Pflegegeldes zusammen
Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, wir stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite.