Soziale Alltagsbegleiter*in

Soziale Alltagsbegleiter*in

Soziale Alltagsbegleiter*innen arbeiten mit unseren Kund*innen. Dabei begleiten sie diese lebensweltorientiert in ihrem häuslichen Umfeld. Sie stellen eine Ergänzung zu den anderen Berufsgruppen dar und entlasten durch ihre Anwesenheit über mehrere Stunden pflegende Angehörige. Im Rahmen der Betreuung stehen soziale Aspekte im Vordergrund. 300 Stunden pro Jahr werden pro Kund*in seitens des Landes gefördert.

Tätigkeitsbereich in Betreuen und Pflegen zu Hause: 
  • Soziale Interaktion, leisten von Gesellschaft
  • Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten
  • Einsatz bei aktiven Kund*innen, sowie demenzkranken Menschen  (aber nicht bei schwerer Demenz)
  • Zur Entlastung von Angehörigen (wenn diese beispielsweise aufgrund von Erledigungen fort müssen) > Beaufsichtigung/ Beschäftigung  der KundInnen
  • Hilfestellung bei der selbstständigen Durchführung von alltäglichen Lebensaktivitäten
  • Sicherheit und Hilfestellung im Umgang mit Mobilitätshilfen geben
  • Hilfestellung beim Vorbereiten und Reichen der    Körperpflegeutensilien
  • Vorbereiten und Reichen von Speisen und Getränken (gemeinsam kochen), beim Essen Gesellschaft leisten
  • Hilfestellung beim Toilettenbesuch, sowie Nachbereitung   (Inkontinenzprodukte) Betreuen und Pflegen zu Hause
  • Haushaltsführung, ABER keine Übernahme der gesamten  Haushaltsführung (nur Hilfestellung! – z.B. auf Grundlage der  Biografie im Garten unterstützend zur Hand gehen, nur leichte Gartenarbeit)
  • Gemeinsam Einkauf erledigen
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Hilfestellung bei der Ausübung des Glaubens (z.B. Kirchenbesuch)
  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Gemeinsamer Caféhausbesuch
Voraussetzungen für diesen Beruf: 
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche und geistige Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Absolvierung eines eintägigen Schnuppertages

Theoretische Ausbildung: Ausmaß: 200 Unterrichtseinheiten zu je 45min 
Praktische Ausbildung: Ausmaß: 40 Stunden im ambulanten Bereich

Gesetzliche Fort- und Weiterbildungsverpflichtung: 16 Stunden in 2 Jahren 

Mögliche Einsatzbereiche bei der Caritas