Hauskrankenpflege

Die Mitarbeiter*innen der Hauskrankenpflege führen im Auftrag des/der Arztes/Ärztin in Ihren eigenen Räumlichkeiten medizinische und therapeutische Maßnahmen durch.

Die Hauskrankenpflege umfasst:

  • die Durchführung und Planung von pflegerischen Maßnahmen.
  • die Durchführung von therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen nach Anordnung des/der Arztes/Ärztin, wie z.B.:

                 - Vorbereiten und Verabreichen von Arzneimitteln.
                 - Vorbereiten und Verabreichen von subkutanen und intramuskulären Injektionen.
                 - Blutentnahme aus Vene und Kapillare, auch zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels.
                 - Setzen von Kathetern und Sonden.
                 - Gesundheitsberatung.
 

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